Essingen – Wer in Essingen ein Instrument lernen oder die musikalische Früherziehung besuchen will, zahlt ab dem 01.01.2027 nach einer neuen Schulgeldordnung. Der Gemeinderat hat sie am 22.10.2026 beschlossen, wie die Gemeinde Essingen mitteilte. Sie ersetzt die Schulgeldordnung der Musikschule vom 01.01.2024. Unterzeichnet hat sie Bürgermeister Hofer am 23.10.2026.
Allgemeines
Die Musikschule erhebt für den Unterricht ein Schulgeld als Jahresgebühr. Es fällt auch in den Schulferien an. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Raten, die jeweils am 10. eines Monats fällig werden. Der Unterrichtsvertrag bzw. die Anmeldung schließt die Schulgeldordnung verbindlich ein. Sofern die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, kommt zu den Entgelten der jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz hinzu.
Elementarunterricht
Für Musikgarten (Singemaus, ab 1 Jahr), Musikzwerge (Musikkater, ab 3 Jahren), Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahren) und Musikalische Grundausbildung (Instrumentenkarussell) beträgt das Schulgeld jeweils 25,00 € pro Monat. Der Unterricht dauert wöchentlich 45 Minuten und findet ab 4 Kindern statt. Kindertanz, Ballett und Ballettvorschule kosten 30,00 € pro Monat bei 60 Minuten Unterricht pro Woche und finden ab 6 Kindern statt.
Einzel- und Gruppenunterricht
Beim Einzelunterricht hängt das Schulgeld von der wöchentlichen Unterrichtszeit ab: 20 Minuten kosten 45,00 € pro Monat, 25 Minuten 55,00 €, 30 Minuten 66,00 € und 40 Minuten 90,00 €.
Im Gruppenunterricht kostet eine 2er-Gruppe mit 30 Minuten Unterrichtszeit 36,00 € pro Monat, mit 40 Minuten 48,00 € pro Monat. Mit jeder weiteren Belegung verlängert sich die Unterrichtszeit um 15 Minuten (bei 30 Minuten) bzw. um 20 Minuten (bei 40 Minuten).
Ensembles, Orchester und Kooperationen
Ensemblefächer kosten 10,00 € pro Monat, wenn zugleich ein Hauptfach belegt wird, sonst 27,00 €. Die wöchentliche Unterrichtszeit liegt bei 3 Teilnehmern bei 30 Minuten, bei 4 Teilnehmern bei 40 Minuten, bei 5 Teilnehmern bei 50 Minuten und bei mehr als 5 Teilnehmern bei 60 Minuten.
Für Liebhaberorchester und Frauenchor sind es 5,00 € pro Monat mit Hauptfach und 15,00 € ohne. Bei Kooperationsangeboten und Klassenunterricht an der Parkschule zahlen Teilnehmer 5,00 € pro Monat mit Hauptfach und 12,00 € ohne Hauptfach.
Workshops, Leihinstrumente, Aufnahmegebühr
Ein Workshop mit 8 Einheiten à 30 Minuten kostet 150,00 €. Leihinstrumente kosten im 1. Jahr 10,00 € pro Monat, im 2. Jahr 16,00 € und ab dem 3. Jahr 26,00 €. Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00 €.
Familienermäßigung
Besuchen mehrere Elternteile oder Geschwister einer Familie die Musikschule, zahlt die älteste Person 100 % des Schulgeldes, die zweite Person 80 % und jede weitere 60 %. Ausgeschlossen von der Ermäßigung sind die Aufnahmegebühr sowie die Schulgelder nach § 1 Nr. 5 und 6.
Kernpunkte
- Beschluss des Gemeinderats: 22.10.2026
- Inkrafttreten: 01.01.2027
- Fälligkeit der Raten: jeweils zum 10. des Monats
- Aufnahmegebühr: 5,00 €
- Familienermäßigung: 100 %, 80 %, 60 %
Nachbetrachtung
Die Gebührenübersicht ist ausführlich und nach Angebot klar gegliedert, die Staffelung nach Unterrichtszeit macht Preise vergleichbar. Weil die Mitteilung nur die neuen Sätze nennt, lässt sich nicht erkennen, wie stark sich die Kosten für Familien verändern. Eltern sollten prüfen, ob die Familienermäßigung für ihr Angebot gilt.






